Landwirtschaft
Öffnungszeiten Landwirtschaftsamt
Dienstag und Mittwoch
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Adresse
Gossauerstrasse 5
Postfach 17
9246 Niederbüren
Dienstleistungen
Das Landwirtschaftsamt erhebt und kontrolliert die Betriebsdaten im Auftrag des kantonalen Landwirtschaftsamtes St.Gallen.
Die Datenerfassung per Internet und die Erfassung der Flächendaten ist für alle Betriebe obligatorisch. Die Erfassung wird dieses Jahr für Betriebe mit Direktzahlungen vom 15. Februar bis 2. März 2025 durchgeführt. Für Privatpersonen und für Betriebe ohne Direktzahlungen findet die Erfassung vom 15. März bis 31. März 2025 statt. Die nötigen Unterlagen werden rechtzeitig direkt vom kantonalen Landwirtschaftsamt zugestellt. Der Einstieg in die kantonale Datenerhebung ist direkt über agate.ch möglich. Alle weiteren Informationen finden Sie direkt im agriPortal.
Für fachspezifischen Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte direkt an das Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen.
Seit 2014 beteiligen sich die Landwirte von Niederbüren Süd an einem erfolgreichen Vernetzungsprojekt (VP). 2018 startete das Projekt in die zweite Vertragsperiode (2018 – 2025) und weitete den Projektperimeter auf das ganze Gemeindegebiet aus. Ein übergeordnetes Ziel ist die Förderung und der Erhalt der abwechslungsreichen Landschaft und der ökologisch wertvollen Biodiversitätsförderflächen (BFF) für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.
Zahlreiche Biodiversitätsförderflächen in Niederbüren gelten bereits als vernetzt. Solche vernetzten BFF liegen höchstens 200 m auseinander und sind ökologisch besonders wertvoll, weil sie eine hohe Pflanzenvielfalt aufweisen oder der Bewirtschafter sie mit dem Anlegen eines Steinhaufens oder dem Stehenlassen eines Rückzugsstreifens aktiv aufwertet. Für Tiere werden so zusätzliche Rückzugsmöglichkeiten, Deckungsstrukturen, Nahrungsangebote und Wanderkorridore geschaffen. Mit weiteren gezielten Massnahmen werden in der laufenden Vertragsperiode gefährdete und für Niederbüren typische Tierarten gefördert, darunter der Neuntöter, der Feldhase, die Gelbbauchunke und Wildbienen.
Im Online-Schalter finden Sie eine Vielzahl an Informations- und Faktenblättern.
Tierbeobachtungen in Niederbüren
Bereits 2021 startete des Vernetzungsprojekt Niederbüren einen Aufruf zur Meldung von Beobachtungen der Ziel- und Leitarten. Die Zielarten des Vernetzungsprojekts Niederbüren sind: das Braune Langohr (Plecotus auritus), der Feldhase (Lepus europaeus), der Neuntöter (Lanius collurio) und die Gelbbauchunke (Bombina variegata). Leitarten sind für einen bestimmten Lebensraum repräsentativ und charakteristisch für die Region. Die Leitarten des Vernetzungsprojekts sind: der Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca), der Grünspecht (Picus viridis), der Schachbrettfalter (Melanargia galathea), die Feldgrille (Gryllus campestris) sowie Wildbienen. Mit dieser Auswahl können die unterschiedlichen Lebensraumansprüche und der Raumbedarf von zahlreichen weiteren Tierarten auf der LN berücksichtigt werden.
Nun möchte sich das Vernetzungsprojekt auf den Schachbrettfalter und die Feldgrille konzentrieren. Konnten Sie diese beiden Arten in Niederbüren beobachten? Wir bitten die Bevölkerung und alle Bewirtschafter mitzuhelfen. Beobachtungen (am besten mit Orts- und Datumsangabe und falls vorhanden Fotos) können einfach gemeldet werden an lea.okle@niederbueren.ch.
Dank Ihrer Rückmeldungen können gezielte und wirksame Fördermassnahmen für unsere beiden Leitarten in Niederbüren umgesetzt werden.
Das «Gesetz Abgeltung ökologischer Leistungen» (GAöL) hat das Ziel, Vertragsflächen nach Kriterien des Naturschutzes zu pflegen bzw. zu bewirtschaften und damit die Qualität dieser Lebensräume zu erhalten und bei Bedarf zu verbessern.
Voraussetzung für die Ausrichtung von Beiträgen für ökologische Leistungen ist der Abschluss eines Bewirtschaftungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem/der Bewirtschaftenden. Für alle Objekte mit Schutzauflagen ist ein Bewirtschaftungsvertrag auch Voraussetzung, um Biodiversitätsbeiträge des Bundes zu beziehen (Art. 55 Abs. 5 DZV). Die Vorgaben und Abläufe für den Abschluss eines GAöL-Vertrages sind in einer Wegleitung geregelt.
Weitere Informationen finden Sie auf der auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes des Kantons St.Gallen.
Der Braunviehzuchtverein Niederbüren organisiert alle zwei Jahre eine Viehschau mit kleiner Festwirtschaft. Die letzte Viehschau fand am 21. September 2024 in der Schnart statt.
Seit dem 1. Januar 2024 sind in der Schweiz landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe verpflichtet, Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren auszubringen. Unter das Obligatorium «Schleppschlauchpflicht » fallen jene Betriebe, welche insgesamt drei oder mehr Hektaren dieser Flächen aufweisen. Dabei werden Einzelflächen von weniger als 25 Aren und Kulturen, die gemäss einer Liste (Agridea -Merkblatt) «Emissionsmindernde Ausbringverfahren» nicht der Schleppschlauchpflicht unterliegen, nicht mitgerechnet.
Diese Flächenbestimmung basiert auf der Luftreinhalte-Verordnung. Als emissionsmindernde Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteilern sowie das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz. Grundsätzlich müssen Gülle und flüssige Vergärungsprodukte, unabhängig von der Ausbringtechnik, möglichst unter Idealen Witterungs-, Vegetations- und Bodenbedingungen ausgebracht werden. Werden Gülle und flüssige Vergärungsprodukte im Ackerbau mit Breitverteilern ausgebracht, so sind diese ganzflächig in den Boden einzuarbeiten. Diese Einarbeitung muss möglichst rasch, jedoch innerhalb von maximal 4 Stunden geschehen.
Befreiung von der Schleppschlauchpflicht
Wenn sich einzelne schleppschlauchpflichtige Flächen nicht oder nicht optimal für die emissionsarme Ausbringung eignen, können Betriebe beim Landwirtschaftsamt ein Gesuch für Flächenkompensationen oder die Befreiung der betroffenen Flächen von der Schleppschlauchpflicht beantragt werden.
Das Gesuchsformular können Sie im Online-Schalter herunterladen. Bitte reichen Sie das Gesuch mit den erforderlichen Beilagen beim Schalter des Landwirtschaftsamtes (Büro 3) oder per E-Mail an lea.okle@niederbueren.ch ein.
Für gewisse Tierarten gilt in der Schweiz eine gesetzliche Registrierungspflicht. Eine kantonale Stelle erfasst die Tierhaltungen und übermittelt die Daten in eine nationale Datenbank. Das ist wichtig für die Identifizierung der Tiere, für die Rückverfolgbarkeit von tierischen Lebensmitteln und für die Bekämpfung von Tierseuchen.
Wer und was muss registriert werden?
Folgende Tiere und Tierhaltungen müssen registriert werden:
– Hunde
– Rinder
– Schweine
– Schafe
– Ziegen
– Hühner und anderen Geflügelarten
– Equiden (Pferde, Ponies, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebra
– Bienenstände
– Fischzuchten
Die Pflicht zur Registrierung ist unabhängig von der Grösse der Tierhaltung. Sie gilt auch für kleine Hobbyhaltungen.
Auf der Webseite des Veterinärwesens vom Kanton St.Gallen finden Sie weitere Informationen und zuständige Ansprechpersonen.