Steueramt
Die Aufgaben des Steueramtes umfassen unter anderem das Führen des Steuerregisters, Steuererklärungen veranlagen (hauptsächlich von Unselbständigerwerbenden und Rentnern) sowie den Bezug der Steuern. Die Steuererklärungen von Selbständigerwerbenden werden von einer Steuerkommissärin oder einem Steuerkommissär des kantonalen Steueramtes erledigt.
Öffnungszeiten
Montag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.15 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Adresse
Gossauerstrasse 5
Postfach 17
9246 Niederbüren
Dienstleistung
Jede steuerpflichtige Person kann sein Pflichtigenkonto selbst einsehen. Nebst der Einsicht in das persönliche Konto können auch Zahlungsvereinbarungen und Einzahlungsscheine direkt beantragt werden.
Den Zugang für das weitere Vorgehen für die oben beschriebenen Dienstleistungen (eKonto) finden Sie hier.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer werden durch das kantonale Steueramt veranlagt und fakturiert.
Diverse Steuern werden ausschliesslich vom Kantonalen Steueramt St. Gallen veranlagt, erhoben und bezogen. Klicken Sie auf eine der nachstehenden Begriffe um weitere Informationen auf der Homepage des Kantonalten Steueramtes St. Gallens zu erhalten.
Die Steuerklärung kann auf Papier oder noch besser elektronisch eingereicht werden. Einen Download für die elektronische Steuererklärung finden Sie hier.
Die Einreichefristen für unselbständig Erwerbstätige ist der 31. März. Für selbständig Erwerbstätige, Landwirte, Ärzte, Rechtsanwälte etc. ist die Einreichefrist der 31. Mai. Ein Gesuch für Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung kann telefonisch oder schriftlich an das Steueramt erfolgen. Noch besser ist die Fristverlängerung über die Homepage des Kantonalen Steueramtes. Dazu benötigen Sie das Hauptformular der Steuererklärung, denn darauf ist Ihr persönliches Passwort und die Registernummer ersichtlich. Sie können die Fristverlängerung auch mittels aufgedrucktem QR-Code beantragen.
Haben sich die familiären und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend / stark verändert, so können die provisorischen Steuerfaktoren für das laufende Jahr angepasst werden.
Dies kann telefonisch, via E-Mail oder via eKonto erfolgen.
Der Steuerfuss wird jeweils an der Bürgerversammlung (oder entsprechender Körperschaftsversammlung) festgelegt.
Der Steuerfuss in der Gemeinde Niederbüren setzt sich wie folgt zusammen:
2023 in % | 2024 in % | Total im 2024 in % inkl. Kirchensteuer | |
Kanton | 105 | 105 | |
Gemeinde | 126 | 120 | 225 |
Kath. Kirche Niederbüren | 24 | 24 | 249 |
Kath. Kirche Niederwil | 29 | 25 | 250 |
Evang. Kirche Bischofszell | 28 | 28 | 253 |
Evang. Kirche Gossau | 22 | 23 | 248 |
Evang. Kirche Flawil | 28 | 28 | 253 |
Evang. Kirche Niederuzwil | 25 | 25 | 250 |
Christkatholische Kirche St. Gallen | 24 | 24 | 249 |
Das Kantonale Steueramt St.Gallen bietet auf ihrer Homepage einen Steuerkalkulator an. Berechnen Sie die vermutliche Steuerbelastung für eine beliebige St. Galler Gemeinde und bringen Sie die gewünschten Vergleiche an. Auch für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften steht ein Kalkulator bereit.
Kantons- und Gemeindesteuern
Im laufenden Kalenderjahr werden die Kantons- und Gemeindesteuern (inkl. Kirchensteuern) provisorisch in Rechnung gestellt. Der Versand der Rechnungen erfolgt im Januar. Die Fälligkeiten sind 31. Mai, 31. Juli und 30. September.
Im Folgejahr wird auf Grund der eingereichten Steuererklärung der geschuldete Steuerbetrag definitiv veranlagt. Von dem geschuldeten Betrag wird/werden die bereits entrichtete(n) Akontozahlung(en), welche im Vorjahr bezahlt wurde(n), angerechnet. Daraus resultiert eine Nachzahlung oder eine Rückvergütung.
Ausgleichszinsen
Die systembedingte Verzögerung zwischen der vorläufigen Rechnung (Akontorechnung) und der Schlussrechnung wird mit Hilfe des sogenannten Ausgleichszinses überbrückt. Zu Gunsten der Steuerpflichtigen werden alle Zahlungen verzinst, die vor der Schlussrechnung geleistet wurden (positiver Ausgleichszins). Zu seinen Lasten wird auf dem veranlagten Steuerbetrag ab dem Verfalltag (in der Regel 31. Juli des Vorjahres) ein Ausgleichszins gerechnet (negativer Ausgleichszins).
Verzugszins
Die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung beträgt 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist besteht eine Verzugszinspflicht.
Direkte Bundessteuern
Das System der direkten Bundessteuern ist fast gleich wie jenes der Kantons- und Gemeindesteuern. Die provisorische Steuerrechnung wird allerdings erst im Folgejahr fällig. Dies bedeutet, dass die provisorische Rechnung und die definitive Schlussabrechnung in der Regel im gleichen Jahr erfolgt.