erfüllt weitere grundlegende Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
reicht Klagen ein, anerkennt Klagen, ergreift Rechtsmittel und schliesst Vergleiche ab; übersteigt der Streitwert oder der Vergleichswert die Finanzkompetenz des Rates, so ist die Zustimmung der Geschäftsprüfungskommission notwendig;
setzt Recht unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft;
vertritt die Gemeinde nach aussen;
informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
erfüllt alle weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.