Grundbuchamt

Michael Huber

Grundbuchverwalter

  071 424 24 07

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  • Beratung in grundbuchlichen Angelegenheiten
  • Vorbereiten von grundbuchrechtlichen Verträgen aller Art
  • Öffentliche Beurkundungen
  • Anlage und Führung des Grundbuches
  • Erstellen von Grundbuchauszügen
  • Vorbereitung und Durchführung von Schätzungen
  • Abwassergebühren, ARA-Anschlusstaxen in Rechnung stellen
  • Veranlagung der Grundsteuer

 

Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.15 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Adresse​

Gossauerstrasse 5
Postfach 17
9246 Niederbüren

Dienstleistung

Die Abwassergebühr in der Gemeinde Niederbüren beträgt 1.05 Franken pro m³ Frischwasserverbrauch (Vorjahresverbrauch) und wird zusammen mit der Grundsteuer jeweils anfangs Jahr in Rechnung gestellt.

Die ARA-Anschlusstaxe beträgt in der Gemeinde Niederbüren 2,4 % vom amtlich geschätzten Gebäudezeitwert (exkl. Mehrwertsteuer).

Bei Neubauten wird bei Baubeginn eine provisorische Rechnung von 80 % der mutmasslichen Bausumme ausgestellt. Nach erfolgter Neuschätzung des Gebäudes erfolgt dann die definitive Berechnung der zu bezahlenden Anschlusstaxe (2,4 % vom Neu- bzw. Zeitwert).

Grundbuchauszüge können über den Online Schalter, per Telefon oder per Mail bestellt werden.

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über den Eigentümer, den Liegenschaftsbetrieb, über eingetragene Vor- und Anmerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie über eingetragene Grundpfandrechte.

Grundbuchpläne können direkt beim Geometer, GEOINFO Gossau AG 071 388 85 85 oder übers Grundbuchamt (Telefon oder E-Mail) bestellt werden.

Damit das Grundbuchamt den von Ihnen gewünschten Vertrag (Kauf-, Schenkungs-, Pfand-, Dienstbarkeitsvertrag usw.) ausarbeiten kann, wenden Sie sich bitte direkt an das Grundbuchamt.

Die Grundsteuer wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Massgebend für die Besteuerung ist der am 1. Januar des laufenden Jahres gültige Steuerwert des Grundstückes (Verkehrswert oder Ertragswert).

Der Steuersatz beträgt:
0.8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen
0.2 Promille für Grundstücke, die unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Grundstückgewinnsteuer finden Sie im Kantonalen Steuergesetz (Art. 130 bis 141 StG).

Informationen zur Grundstückgewinnsteuer finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St.Gallen.

Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück (Art 241 Abs. 2 StG). Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie ist jedoch im kantonalen Steuergesetz geregelt und somit innerhalb vom Kanton St. Gallen gleich.

Informationen zur Handänderungssteuer befinden sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St.Gallen.

Die Grundstückschätzungen erfolgen im Auftrag und zu Handen des Steueramtes und der Gebäudeversicherung. Nach der erstmaligen Schätzung erfolgt in der Regel alle 10 Jahre eine Neubeurteilung.

Ausserordentliche Neubeurteilungen der Grundstückschätzung finden nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes oder auf Antrag des jeweiligen Eigentümer statt.

Versicherungspflicht
Neubauten ab Fr. 30’000.– und bauliche Wertvermehrungen (z.B. Anbau, Umbau, Ausbau) ab Fr. 30’000.– sind mit dem Baubeginn zum steigenden Wert zu versichern. Neubauten und bauliche Wertvermehrungen, die nicht unter das Obligatorium fallen und für welche keine Baubewilligung vorliegt, werden auf Verlangen des Eigentümers versichert (Versicherungsantrag beim Grundbuchamt stellen).

Grundbuch­geometer

Geoinfo Gossau AG
Lindenwiesstr. 12
9200 Gossau
Tel. 071 388 85 85
Fax 071 388 85 90

Meldung von Brand- und Elementar­schäden

Gebäudeversicherung
des Kantons St. Gallen
Schadendienst
Davidstrasse 37
9001 St. Gallen
Tel. 0848 84 70 30
Fax 0848 84 70 31

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