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Raumplanung

Erlass Kommunaler Richtplan

Der Gemeinderat von Niederbüren erlässt den kommunalen Richtplan und schliesst damit eine wichtige Phase der Ortsplanungsrevision ab. Der kommunale Richtplan legt die Stossrichtung der künftigen räumlichen Entwicklung der Gemeinde Niederbüren fest und koordiniert die unterschiedlichen raumwirksamen Tätigkeiten.

Vom 21. Mai bis am 21. Juni 2021 wurde für den kommunalen Richtplan eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Während dieser Frist war der kommunale Richtplan im Gemeindehaus Niederbüren einsehbar und wurde auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Neben der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme konnte sich die Bevölkerung auch via Fragebogen zum kommunalen Richtplan äussern. An dieser Stelle möchte sich der Gemeinderat für die zahlreichen Eingaben und das Engagement der Niederbürerinnen und Niederbürer bedanken.

In der Zwischenzeit wurden die Eingaben schriftlich beantwortet und in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst.

Nach dem Erlass des kommunalen Richtplans durch den Gemeinderat wird dieser nun dem Kanton zur Kenntnisnahme eingereicht. Im nächsten Schritt folgt die Erarbeitung des Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement). Die Bevölkerung wird weiterhin laufend über den Fortschritt der Planung informiert und zum gegebenen Zeitpunkt zur erneuten Mitwirkung eingeladen.

 


 

Kommunaler Richtplan / öffentliche Mitwirkung

Seit dem 1. Oktober 2017 ist im Kanton St. Gallen das Planungs- und Baugesetz (PGB) in Kraft und seit dem 1. November 2017 ist auch der Teil Siedlung des kantonalen Richtplans vom Bundesrat genehmigt worden. Aufgrund dieser Änderungen müssen die kommunalen Ortsplanungsinstrumente angepasst werden. In den letzten Jahren ist die Entwicklung des Siedlungsgebietes nach innen ins Zentrum der Raumplanung gerückt.

Mit der Ortsplanungsrevision verfolgt die Gemeinde Niederbüren folgende drei Ziele:

  • Anpassung der Ortsplanungsinstrumente an die Anforderungen des neuen Raumplanungsgesetzes, des Planungs- und Baugesetzes sowie des kantonalen Richtplans
  • Umsetzung der Strategie Siedlungsentwicklung nach innen
  • Abstimmung Ortsplanungsinstrumente auf die künftige Bevölkerung

Bereits im Jahr 2018 fand eine erste Information und Mitwirkung der Bevölkerung zur Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen sowie zum kommunalen Richtplan statt. Im Jahr 2020 wurde die Bevölkerung über das Ergebnis der kantonalen Vorprüfung informiert und konnte in einem Workshop die Bedürfnisse in Bezug auf die Innenentwicklung äussern. Ebenfalls wurde im Jahr 2020 das Gewerbe informiert und konnte in einer Umfrage Stellung nehmen. In einem letzten Schritt erhält die Bevölkerung nun erneut noch einmal die Möglichkeit, um sich zum kommunalen Richtplan zu äussern. Der kommunale Richtplan ist behördenverbindlich. Die allgemeinverbindliche Umsetzung des kommunalen Richtplans erfolgt später mit der Revision des Zonenplans und des Baureglements.

Informationsbroschüre Ortsplanungsrevision

 

Vernehmlassungsdokumente

Revision der Ortsplanung, Bericht zur Ausgangslage

Revision der Ortsplanung, Konzeptbericht

Revision Ortsplanung / Kommunaler Richtplan – Planungsbericht

Strategie Siedlungsentwicklung nach innen, Masterplan

Kommunaler Richtplan, Koordinationsblätter (Richtplanbeschlüsse)

Kommunaler Richtplan, Plan 1:5’000