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Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt der Gemeinde Niederbüren wird als regionales Zivilstandsamt in Gossau SG geführt. Weitere Infos, Telefonnummern und Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage der Stadt Gossau.

Trauungszimmer Niederbüren

Trauungen können auf  Wunsch im Sitzungszimmer des Gemeindehauses in Niederbüren durchgeführt werden.

Dienstleistung

Auszug aus dem Anerkennungsregister. Der Anerkennungsschein ist der Nachweis für die Anerkennung eines ausserehelich geborenen Kindes durch den Vater.
Erhältlich beim Zivilstandsamt der Anerkennung.

Auszug aus dem Eheregister. Der Eheschein liefert den Beweis der Eheschliessung und muss jeweils vor der kirchlichen Trauung gezeigt werden.
Erhältlich beim Zivilstandsamt der Eheschliessung.

Vorbereitung der Heirat
Um heiraten zu können, müssen die Verlobten nach Gesetz beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein.

Für die Trauung sind beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung und die dazugehörigen Dokumente (Notwendige Heiratspapiere) einzureichen. Die Verlobten müssen der Zivilstandsbeamtin/dem Zivilstandsbeamten persönlich erklären, dass sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine Ehehindernisse vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird schriftlich mitgeteilt, ob die Trauung erfolgen kann. Die Trauung kann frühestens 10 Tage und spätestens drei Monate nach der Mitteilung stattfinden.

Ort und Zeitpunkt der Trauung
Die Trauung kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt in der ganzen Schweiz stattfinden. Die dafür notwendige Trauungsermächtigung wird den Eheleuten nach der Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ausgestellt.

Bei ausländischen Brautleuten gibt das Zivilstandsamt Gossau (Tel. 071 388 42 25) genaue Auskunft, über die für die Vorbereitung der Trauung notwendigen Papiere.

Das Familienbüchlein wird dem Ehepaar anlässlich der zivilen Trauung ausgehändigt. Es gilt im Umgang mit den Verwaltungsbehörden als Beweisstück (Einwohnerkontrolle, Zivilstandsamt, Passbüro, Steuerverwaltung, usw.).

Auszug aus dem Familienregister. Dieser beweist die bestehenden Beziehungen betreffend Familie und Heimatgemeinde. Erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes.

Auszug aus dem Geburtsregister. Der Geburtsschein ist der Nachweis für die Geburt, den oder die Vornamen und des Kindsverhältnisses.
Erhältlich beim Zivilstandsamtes des Geburtsortes.

Jede volljährige Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen.
Beim Erreichen der Volljährigkeit muss ein Heimatschein bei der Wohngemeinde hinterlegt werden.

Erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes. Bürger der Gemeinde Niederbüren können den Heimatschein beim regionalen Zivilstandsamt in Gossau 071 388 42 25 bestellen. Der Heimatschein wird gegen Rechnung ausgestellt.

Auszug aus dem Familienregister. Der Personenstandsausweis enthält die aktuellen Daten zur Person: den Namen, den bzw. die Vornamen, den Geburtsort und das Geburtsdatum, das Geschlecht, den Zivilstand, den Heimatort, die Namen und Vornamen der Eltern. Erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes.

Auszug aus dem Todesregister. Der Todesschein liefert den Beweis für den Tod einer Person. Erhältlich beim Zivilstandsamt des Todesortes.

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Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt für die Gemeinde Niederbüren wird bei der Stadt Gossau geführt. Kontaktadresse:
Onlineschalter Zivilstandsamt Gossau