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Gemeinderatskanzlei

Markus Ramseier

Ratsschreiber

  071 424 24 03

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  • Stabsstelle Gemeinderat (Vor- und Nachbearbeitung der Gemeinderatsgeschäfte)
  • Abstimmungen und Wahlen
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Information, Kommunikation
  • Patente, Veranstaltungsbewilligungen
  • Einbürgerungen

 

Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.15 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Adresse​

Gossauerstrasse 5
Postfach 17
9246 Niederbüren

Dienstleistung

Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift. Es wird bestätigt, dass die betreffende Person das Schriftstück selbst unterzeichnet hat. Der Inhalt des Dokumentes hingegen ist nicht Gegenstand der Beglaubigung.

Das Dokument ist erst im Beisein der Urkundsperson zu unterzeichnen. Der Unterzeichner hat sich auszuweisen (gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Führerausweis).

Beglaubigungsbeamte der Gemeinde Niederbüren sind:

  • Edy Stillhard, Gemeindepräsident
  • Markus Ramseier, Ratsschreiber
  • Sarah Rudig, Stv.

Bürgschaftsverpflichtung
Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürger gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, für die Erfüllung der Schuld einzustehen (Art. 492 OR).

Ist der Bürger eine natürliche Person und die Bürgschaftssumme (Höchsthaftungsbetrag) höher als CHF 2’000.00, bedarf die entsprechende Willenserklärung der öffentlichen Beurkundung (Art. 493 Abs. 2 OR).

Zuständig für die Beurkundung der Bürgschaftsverpflichtung ist das Amtsnotariat.

Die Gemeinde  ist für das ordentliche Einbürgerungsverfahren zuständig. Auf kommunaler Ebene ist der 5-köpfige Einbürgerungsrat, welcher aus den Vertretern des Gemeinderates zusammen gesetzt ist, zuständig.

Wenn Sie eingebürgert werden, erhalten Sie das Ortsbürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht sowie das Schweizer Bürgerrecht. Deshalb müssen sowohl die Gemeinde (Bürgerversammlung), der Kanton (Regierungsrat) und der Bund über ein Gesuch entscheiden. Das ganze Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Es dauert zwei bis drei Jahre seit Einreichung des Gesuches bei der Gemeinde bis zum Entscheid über die Einbürgerung.

Das Gesuch zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes kann gestellt werden, wenn

  • die Wohnsitzerfordernisse von Bund, Kanton und Gemeinde erfüllt sind. In der Regel sind das 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 5 Jahre im Kantons St. Gallen. Jahre zwischen dem zehnten und zwanzigsten Altersjahr werden doppelt angerechnet. Die Wohnsitzdauer in der Gemeinde Niederbüren beträgt 10 Jahre.
  • der Ausländer in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet. Der Ausländer muss über genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit den Mitmenschen am Ort der Einbürgerung mitbringen. Zudem muss er in der Lage sein, schriftliche Verlautbarungen zu lesen und zu verstehen.

Den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens finden Sie auf dem Online Schalter.

Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung haben oder das Gesuch um ordentliche Einbürgerung stellen wollen, wenden Sie sich an Gemeinderatskanzlei Niederbüren.

Bei der erleichterten Einbürgerung müssen Sie sich direkt wenden an:

Amt für Bürgerrecht und Zivilstand
Regierungsgebäude
9001 St. Gallen
071 229 33 09

Die Bewilligungspflicht für die gastgewerbliche Tätigkeit (auch für einen Anlass) ergibt sich aus dem Gastwirtschaftsgesetz. Die gastgewerbliche Tätigkeit muss allerdings gewerbsmässig sein (Gewinnabsicht), damit eine Bewilligung erforderlich ist.

Das Gastwirtschaftsgesetz definiert in Artikel 2 die Ausnahmen. Insbesondere bedarf die gastgewerbliche Tätigkeit in einem Vereinslokal keiner Genehmigung, wenn dieses nur Mitgliedern und einzelnen Gästen in deren Begleitung zugänglich ist.

Das Gesuchsformular finden sie im Online Schalter unter Kanzlei/Gesuch für Veranstaltungen.pdf. Füllen Sie das Formular aus und reichen es bei der Gemeinderatskanzlei, Gossauerstr. 5, 9246 Niederbüren, ein.

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit, welche das Kernobst bedroht. Um die Ausbreitung von Feuerbrand möglichst zu verhindern, müssen befallene Pflanzen von amtlicher Seite sofort ausgerissen und verbrannt werden.

Symptome für Feuerbrand sind:

  • Absterben von ganzen Blütenbüscheln
  • Blätter verfärben sich vom Stiel her braun
  • Triebe sind u-förmig abgebogen
  • Blätter werden nesterweise braun und ledrig und bleiben am Baum hängen (auch über den Winter)
  • Gelbliche-weisse (bis rötliche) Schleimtropfen treten aus der Rinde.

Sicheres Erkennen von Feuerbrand ist nicht immer einfach und auch für Spezialisten nicht immer möglich. In Zweifelsfällen ist ein Labortest nötig. Bei einem Verdacht auf Feuerbrand wenden Sie sich bitte direkt an unseren Gemeindeverantwortlichen Roland Grossenbacher, Gossauerstr. 12, 9246 Niederbüren, (Tel. 071 422 31 41).

Weitere Informationen finden Sie auf feuerbrand.ch.

Online Schalter

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