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Einwohneramt

Sarah Rudig

Leiterin Steueramt

  071 424 24 01

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Das Einwohneramt ist die erste Anlaufstelle in der Gemeinde und somit die zentrale Auskunftsstelle der Gemeinde Niederbüren. 

 

Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.15 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Adresse​

Gossauerstrasse 5
Postfach 17
9246 Niederbüren

Dienstleistung

Zu- und Wegzüge sowie auch Adressänderungen innerhalb von Niederbüren sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug dem Einwohneramt zu melden.

Sie können dies über die Plattform eUmzug erledigen.

Selbstverständlich können Sie diese Veränderungen auch persönlich am Schalter des Einwohneramtes erledigen.

Das Einwohneramt 071 424 24 01 ist in den Belangen des Bestattungswesens zuständig.

Was ist zu tun bei einem Todesfall? Folgende Wegleitung im Online Schalter gibt Auskunft.
Was sonst bei einem Todesfall zu beachten ist, darüber gibt die Homepage der Amtsnotariate des Kantons St.Gallen Auskunft.

Informationen über Traueranzeigen und dergleichen können beispielsweise beim Ostschweizer Trauerportal eingeholt werden.

Beim erstmaligen Gesuch um einen Lernfahrausweis bzw. Umtausch eines ausländischen Führerausweises muss persönlich beim Strassenverkehrsamt St. Gallen oder beim Einwohneramt der Wohngemeinde vorgesprochen werden. Dabei muss ein gültiger Identitätsnachweis mit Foto (Pass, ID oder Ausländerausweis) vorgelegt werden.

Das Einwohneramt kontrolliert die Daten und bestätigt die Richtigkeit und leitet das Gesuch an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen weiter.

Sofern bereits ein Schweizer Lernfahr- oder Führerausweis vorhanden ist, erübrigt sich die Einholung der Bestätigung beim Einwohneramt. Der Antrag kann direkt dem Strassenverkehrsamt eingesandt werden.

Formulare können hier heruntergeladen oder beim Einwohneramt bezogen werden.

Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen Heimatausweis. Dieser ist in der Regel befristet für 2 Jahre, bei einem Studium bis zum Ende des Studiums, bei einem Heimaufenthalt bis zum Heimaustritt. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.

Der Heimatausweis (Kosten Fr. 15.–) kann persönlich am Schalter des Einwohneramtes, telefonisch 071 424 24 01 oder per E-Mail (sarah.rudig@niederbueren.ch) bestellt werden. Das Einwohneramt benötigt für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend die Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse. Eine Verlängerung des Heimatausweises ist grundsätzlich möglich.

Personen mit Heimatausweis müssen sich beim Einwohneramt des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.

Besitzen Sie zum ersten Mal einen Hund? Dann melden Sie sich bitte persönlich, telefonisch 071 424 24 01 oder per E-Mail (einwohneramt@niederbueren.ch) beim Einwohneramt Niederbüren (Gemeindehaus Büro 1), zwecks Registrierung im Hundeportal Amicus.

Sämtliche Hunde, älter als 3 Monate, sind bei der Hundekontrolle zu melden. Eine frühzeitige Meldung ist ratsam. Änderungen wie Tod oder Verkauf eines Hundes, Neuzugang eines Hundes, Hundewechsel usw. sind raschmöglichst der Hundekontrolle zu melden. Die Meldung kann auch via Online Schalter erfolgen. Hundehalter, die der Meldepflicht nicht nachkommen, können gebüsst werden.

Die Politische Gemeinde erhebt eine Hundesteuer von Fr. 120.–. Die Steuer ist für ein Kalenderjahr im Voraus geschuldet und wird vom Einwohneramt jeweils im Frühjahr in Rechnung gestellt. Für Hunde, die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundesteuer bezahlt wurde, ist keine Hundesteuer zu entrichten.

Hundekennzeichnung (Chip)
Sämtliche Hunde müssen durch einen Tierarzt gekennzeichnet (gechipt) werden und in der Datenbank Amicus registriert sein. Auch Welpen müssen innerhalb der ersten 3 Monate gekennzeichnet werden.
So können entlaufene Hunde ihrem Besitzer rasch zurückgegeben werden und das Aussetzen von Hunden wird praktisch verunmöglicht. Die Massnahme hilft zudem bei Kontrollen an der Grenze oder bei Abklärungen von problematischen Hunden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Amicus.

Gefundene oder vermisste Tiere
Gefundene oder vermisste Tiere können bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale erfasst werden.
24h Telefon 0900 357 357 (Fr. 1.95/Min.) bzw. STMZ Mitglieder 0900 357 358 (Fr. -.95/Min.) oder
kostenlos unter der Homepage der Schweizerischen Tiermeldezentrale, Stansstaderstr. 104, 6370 Stans.

Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter des Einwohneramtes unerlässlich. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Antragsformular zusätzlich durch den gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. 

Mitzubringen sind:

  • ein Passfoto nach den Kriterien des Bundesamt für Polizei (gute Qualität, Frontansicht, schwarzweiss oder farbig, nicht älter als ein Jahr)
  • früher ausgestellte Identitätskarte
  • Verlustanzeige der Polizei bei Verlust der Identitätskarte

Der Pass 10 kann direkt bei der Ausweisstelle St. Gallen beantragt werden. Auch können Sie dort ein Kombiangebot (Pass und ID) beantragen. Vereinbaren Sie Ihren Termin per Telefon unter der Nummer 058 229 36 31 oder per Internet.

Die Produktion dauert max.  10 Arbeitstage. Denken Sie deshalb daran, die Identitätskarte frühzeitig zu bestellen.

Für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung ist das kantonale Migrationsamt in St. Gallen zuständig. 

Bei Fragen rund um diese Verfahren helfen wir Ihnen gerne weiter.

Formulare, auf denen das Einwohneramt die Personalien zu bestätigen hat, können am Schalter des Einwohneramtes vorgelegt werden. Bestätigungen sind in der Regel kostenlos.

Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen, Dienst für politische Rechte, führt das Stimmregister der Auslandschweizer und ist in allen Belangen der Stimmberechtigung zuständig. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons St. Gallen, Dienst für politische Rechte.

Das Einwohneramt führt das Stimmregister für die Stimmberechtigten. Die Ratskanzlei organisiert die Wahlen und Abstimmungen. Die Abstimmungsunterlagen werden rund vier Wochen vor dem Abstimmungswochenende zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bis am Freitag vor dem Abstimmungssonntag beim Einwohneramt bezogen werden.

Die Urne ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus, Gossauerstr. 5 aufgestellt.

Wenn Sie Fragen zum Stimmmaterial oder zum Stimmregister haben, dann senden Sie eine E-Mail ans Einwohneramt Niederbüren.

Jeder hat das Recht, einen Auszug aus dem Strafregister über die eigene Person anzufordern. Die im Strafregister erfassten Daten sind zudem für bestimmte Zwecke auch gewissen Verwaltungs- und Justizbehörden zugänglich. Ohne ausdrückliches Einverständnis der betroffenen Person erhalten Dritte jedoch keinen Einblick in die Strafregistereinträge.

Einen Strafregisterauszug erhalten Sie beim Bundesamtes für Justiz.

Ebenfalls kann der Strafregisterauszug auf der Post bestellt und anschliessend per A-Post nach Hause geliefert werden.

Die Wohnsitzbestätigung gibt Auskunft über die zeitliche Anwesenheit eines Einwohners. Sie kann am Schalter des Einwohneramtes persönlich bezogen, telefonisch oder über den Online Schalter angefordert werden.

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt in der Regel Fr. 15.–. Wohnsitzbestätigungen, welche für die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) benötigt werden, sind kostenlos.

Online Schalter

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