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Bestattungsamt

Sarah Rudig

Steuersekretärin

  071 424 24 01

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Markus Ramseier

Ratsschreiber

  071 424 24 03

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Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.15 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Adresse​

Gossauerstrasse 5
Postfach 17
9246 Niederbüren

Bestattungsdienst

Bestattungsdienst Enzler AG
Enzenbühlstr. 36
9230 Flawil SG
Tel. 071 390 03 36

Todesfall

Bei einem Todesfall fallen für die Angehörigen die Trauer und der Druck, innerhalb von kurzer Zeit vieles erledigen zu müssen, zusammen. Das Bestattungsamt Niederbüren unterstützt Sie mit nach folgender Orientierungshilfe bei den wichtigsten Aufgaben im Todesfall. Die allenfalls benötigten Adressen und Telefonnummern sind am Ende der Seite unter „wichtige Telefonnummern“ abrufbar.

Bei einem Todesfall darf das Bestattungsamt jederzeit, bevor andere Stellen ins Spiel kommen, kontaktiert werden. Wir helfen gerne so gut wir können.

Was ist zu tun?

1. Arzt benachrichtigen

Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus (bei Tod zu Hause).

2. Einsarger

Direkt benachrichtigen oder das Bestattungsamt damit beauftagen (bei Tod zu Hause).

3. Bestattungsamt

Erdbestattung, Vor- oder Nachkremation? Prüfen Sie, ob die verstorbene Person eine Anordnung für den Todesfall hinterlegt hat (nicht zu verwechseln mit einem Testament). Beim Einwohneramt Niederbüren können Anordnungen für den Todesfall hinterlegt werden. Ist dies nicht der Fall, können die Angehörigen die Bestattungsart bestimmen.

4. Pfarramt

In der Regel wird der Termin für die Bestattung oder Abdankung über das Bestattungsamt abgemacht, soweit nicht bereits ein direkter Kontakt erfolgt ist. Der Todesfall muss in jedem Fall dem zuständigen Pfaramt gemeldet werden.

5. Bestattungsamt

In der Regel wird der Termin für die Bestattung oder Abdankung über das Bestattungsamt abgemacht, soweit nicht bereits ein direkter Kontakt erfolgt ist. Der Todesfall muss in jedem Fall dem zuständigen Pfaramt gemeldet werden. Baldmöglichst beim Bestattungsamt Niederbüren vorsprechen, spätestens am 1. Arbeitstag nach dem Todestag. Es ist die ärztliche Todesbeschinigung (bei Tod zu Hause) und falls vorhanden das Familienbüchlein mitzubringen. Das Bestattungsamt erstellt die „Anzeige eines  Todesfalles“, bei einem Tod zu Hause, welche vom Anzeigenden sofort zu unterzeichen ist. Das Bestattungsamt leitet die Anzeige unverzüglich dem regionalen Zivilstandsamt in Gossau weiter, welches für den Todesregistereintrag zuständig ist.

Ist Art/Ort/Datum/Zeit der Bestattung oder Beisetzung bereits festgesetzt, wird das Bestattungsamt alles dafür nötige, wie Graböffnung, Grabkreuz, Transport, Anmeldung und Überführung ins Krematorium etc. veranlassen.

Endläuten

Das Endläuten für Niederbürer Einwohner wird immer vom Bestattungsamt organisiert.

Durch die Angehörigen zu veranlassen

Todesanzeigen

Drucken lassen, versenden und für die Zeitung aufgeben (in der Regel im Tagblatt / Wiler Zeitung).

Leidmahl

Restaurant reservieren, Menü bestimmen und Anzahl Gäste ermitteln

Lebenslauf

Für die Abdankungsfeier Lebenslauf verfassen.

Blumenschmuck

Persönlicher Blumeschmuck bestellen.

Bestattungstag

Sich rechtzeitig beim Friedhof (Aufbahrungshalle) besammeln. Beileidskarten aus der Kartenurne mit nach Hause nehmen. Wenn diese speziell verdankt werden sollen: eingegangene Kranz-, Blumen- und Geldspenden auf Beileidskarte vermerken.

Später

Danksagung formulieren, drucken, versenden.

Noch später

Grabstein bestellen, Angaben über Grösse, Material usw. des Grabsteines erteilt das Bestattungsamt Auskunft. Das Gesuch für einen Grabstein finden Sie im Online Schalter.

Grabunterhalt bestimmen (durch Angehörige oder Dauerauftrag beim römisch-katholischen Pfarreisekretariat oder Gärtner).

Sonstiges

Bestattungszeitraum

Auf Grund der Bestimmungen des Kant. Friedhofgesetzes und der zugehörigen Vollzugsverordnung soll der Leichnam frühstens 48 und spätestens 72 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden (für spätere Bestattung hat das Bestattungsamt die Bewilligung des Bezirksarztes einzuholen).

Bestattungskosten

Die Politische Gemeinde Niederbüren trägt für die Einwohner von Niederbüren die Bestattungskosten für Sarg, Einsargung, Überführungskosten auf den Friedhof/Aufbahrungshalle, Kremationskosten, notwendige Transportkosten und Grabkreuz. Für Spezialwünsche werden die Kosten weiterbelastet. Ebenfalls gehen die Kosten für Grabstein, Urnenplatten, Urnensteine zu Lasten der Angehörigen.

Grabesruhe

Die Grabesruhe beträgt bei der Erdbestattung 20 Jahre (Kindergräber 15 Jahre) und für beigesetzte Urnen ebenfalls 20 Jahre. Ausnahmen für Urnenbeisetzungen nach Absprache mit dem Bestattungsamt.

Wichtige Telefonnummern/ Adressen

Bestattungsamt

071 424 24 01

ausserhalb Bürozeiten

Stellenleiterin Sarah Rudig 076 241 23 88  oder Stellvertreter Markus Ramseier 079 416 07 06

Einsarger

Bestattungsdienst Enzler AG, Enzenbühlstr. 36, 9230 Flawil, 071 390 03 36

Kath. Pfarramt Niederbüren

Helen Holenstein oder Cornelia Zeller, 071 422 13 19 (Sekretariat)

Evang. Kirchgemeinde Bischofszell-Hauptwil

Erich Wagner, 071 422 16 43 (Pfarrer)
Sekretariat, 071 422 28 18

Evang. Kirchgemeinde Flawil

Sekretariat, 071 393 26 32

Evang. Kirchgemeinde Niederuzwil

Pfarramt, 071 955 77 25

Evang. Kirchgemeinde Gossau

Sekretariat, 071 385 33 70

Zeitungsanzeigen

Informationen zu den Traueranzeigen in der Tageszeitung finden Sie hier.

Online Schalter

Bestattungsamt

Anleitung: Todesfall – was ist zu tun?
Friedhofregelment 2017
Gesuch um Bewilligung eines Grabmals
Information: Todesanzeigen Zeitung