Am Sonntag, 8. März 2026 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet statt:
Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung.
- Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)».
- Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
- Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.
Kantonale Volksabstimmung
- Kantonsratsbeschluss über den Verkauf der Grundstücke WILWEST und die Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton St. Gallen
- Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort „Südquartier“ in Rapperswil
- Kantonsratsbeschluss über den Bau der „Kantonsstrasse zum See“ mit Kostenbeteiligung am „Anschluss Witen mit Zubringer“
Stimmberechtigung
Alle Schweizerbürger ab Vollendung des 18. Altersjahres sind stimmberechtigt, die nicht aufgrund von Art. 369 ZGB von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen fünf Tage nach Abgabe des Heimatscheins beim Einwohneramt.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort der Poststelle übergeben oder bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Briefliche Stimmen können auch den Stimmenzählern an der Urne übergeben werden und müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne um 11.00 Uhr bei der Gemeinde eintreffen. Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das in den Abstimmungsunterlagen beiliegende oder in ein privates Kuvert und verschliessen Sie es. Dieses verschlossene Kuvert legen Sie zusammen mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das Stimmkuvert.
Die Urne ist am Sonntag, 8. März 2026 von 10.00 bis 11.00 Uhr, im Gemeindehaus Niederbüren, Gossauerstrasse 5 aufgestellt. Fehlende Stimmunterlagen können beim Einwohneramt Niederbüren (Büro 1) bezogen werden.
E-Voting
Für die Stimmberechtigten, welche sich für E-Voting angemeldet haben, öffnet die elektronische Urne am Montag, 9. Februar 2026, 12.00 Uhr, und schliesst am Samstag, 7. März 2026, um 12.00 Uhr. Anmeldungen, welche erst nach dem 12. Januar 2026 eingetroffen sind, werden erst für den nächsten Urnengang Gültigkeit haben. Weitere Auskünfte über das Verfahren erteilt Ihnen gerne die Kanzlei (Tel. 071 424 24 03).
Wahlbüro