Volksabstimmung

Am Sonntag, 18. Mai 2025 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet statt:

 

Kantonale Volksabstimmung

  • Vorlage 1: V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
  • Vorlage 2: III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

 

Stimmberechtigung

Alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger ab Vollendung des 18. Altersjahres sind stimmberechtigt, die nicht aufgrund von Art. 369 ZGB von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen fünf Tage nach Abgabe des Heimatscheins beim Einwohneramt.

 

Briefliche Stimmabgabe

Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort der Poststelle übergeben oder bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Briefliche Stimmen können auch den Stimmenzählern an der Urne übergeben werden und müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne um 11.00 Uhr bei der Gemeinde eintreffen. Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das in den Abstimmungsunterlagen beiliegende oder in ein privates Kuvert und verschliessen Sie es. Dieses verschlossene Kuvert legen Sie zusammen mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das Stimmkuvert.

 

Die Urne ist am Sonntag, 18. Mai 2025 von 10.00 bis 11.00 Uhr, im Gemeindehaus Niederbüren, Gossauerstrasse 5 aufgestellt. Fehlende Stimmunterlagen können beim Einwohneramt Niederbüren (Büro 1) bezogen werden.

 

Gemeinderatskanzlei