Überprüfung Öltank

Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Tankanlage regelmässig kontrollieren zu lassen. Nimmt die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden, haftet der Eigentümer. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die Sicherheit und erhält den Wert der Anlage.

 

Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle liegt seither jedoch vollständig beim Eigentümer. So darf eine Anlage keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur eine regelmässige Kontrolle durch eine Fachperson gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.

 

Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen. Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre geprüft werden. Die Kontrollrapporte können von der zuständigen Behörde jederzeit eingefordert werden. Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert. Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzer periodische Sichtkontrollen durchführen lassen. Denn auch Kunststofftanks haben nur eine begrenzte Lebensdauer. In der Regel gilt ein Kontrollturnus von 10 Jahren als angemessen. Die Kontrollen dürfen nur von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, die dem Verband CITEC Suisse der Tankbranche angehören.

 

Gemeindeverwaltung