Vorankündigung: Im Februar und März 2025 findet die Strukturdatenerhebung 2025 für direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe und Privatpersonen statt.
Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St. Gallen durch. Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter von Klauen- oder Huftieren, Geflügel oder Bienen sowie auch Bewirtschafter von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen.
Die Erhebungen werden wiederum vollumfänglich digital während den nachfolgenden Zeitfenstern durchgeführt:
Betriebstypen | Zeitraum |
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe |
15. Februar – 2. März 2025 |
Betriebe ohne Direktzahlungen, private Tierhaltungen sowie Bewirtschafter/innen von Flächen | 15. März – 31. März 2025 |
Die betroffenen Bewirtschafter sowie Tierhalter erhalten direkt vom Landwirtschaftsamt St. Gallen kurz vor der entsprechenden Strukturdatenerhebung alle nötigen Informationen per Post.
Landwirtschaftsamt