Strompreise 2026

Wie im Mitteilungsblatt vom 4. September 2025 informiert, senkt die Elektra Niederbüren die Strompreise 2026 marginal und setzt auf ein zukunftsgerichtetes Tarifmodell. Da ab dem Jahr 2026 einige Anpassungen auf der Energierechnung wegen neuer regulatorischer Vorgaben erfolgen, informieren wir Sie hiermit über die wesentlichen Änderungen.

 

Die Elektra Niederbüren stellt das Tarifmodell grundlegend um – ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Energiewende. Der bisherige Hoch- und Niedertarif nach Tageszeiten wird gleichgesetzt. Für die Haushalte wird ein leistungsbasierter Netz-Tarif eingeführt, der Anreize für einen netzdienlichen Stromverbrauch setzt. Dies ist bei Grossbezügern bereits heute der Fall.

 

Neues Tarifmodell: Fair, transparent und zukunftsweisend

Ab dem Jahr 2026 basiert die Stromrechnung nicht mehr nur auf dem Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh), sondern zusätzlich auf der maximal beanspruchten Leistung in Kilowatt (kW). Hohe kurzfristige Leistungsspitzen belasten das Stromnetz stark und verursachen teure Ausbaumassnahmen – Kosten, die bislang von allen getragen werden mussten.

Das neue Modell schafft Anreize, diese Spitzen zu vermeiden und die Netzstabilität langfristig zu sichern.

 

Transparente Messkosten und neue Rückliefertarife

Im Rahmen der Tarifumstellung wird die Elektra ab dem Tarifjahr 2026 auch die Systemgebühren (Grund- und Betriebskosten für das Stromnetz) und Messkosten (Kosten für das Messsystem) separat und klar nachvollziehbar ausweisen. Dies ist eine Forderung aus dem neuen Energiegesetz, das nach der Annahme des Mantelerlasses eingeführt wurde.

 

Die Rückliefertarife werden ab 2026 marktbasiert ausgerichtet, basierend auf dem Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie, BFE. Je nach Anlagegrösse gelten dabei unterschiedliche Mindestpreise. Diese Umsetzung erfolgt schweizweit mit den gleichen Ansätzen, so werden alle Produzenten gleichbehandelt.

 

Neuer Netz-Leistungstarif ab 2026: Fair und netzdienlich

Ab dem 1. Januar 2026 führt die Elektra Niederbüren einen leistungsbasierten Netz-Tarif ein. Damit trägt die Elektra den veränderten Anforderungen an eine moderne Stromversorgung Rechnung und schafft Anreize für einen gleichmässigen, netzdienlichen Stromverbrauch.

 

Was ändert sich?

Neu wird der Strompreis nicht nur auf Basis des Verbrauchs in Kilowattstunden (kWh) berechnet, sondern zusätzlich auf Basis der höchsten bezogenen Leistung in einem Monat – gemessen in Kilowatt (kW).

 

Konkret bedeutet das:

Für jeden Kunden wird diejenige Viertelstunde mit der höchsten Leistungsaufnahme im Monat gemessen. Für diesen Höchstwert wird ein Betrag verrechnet.

 

So funktioniert der Leistungstarif (Beispielrechnung):

  • Höchste Leistungsspitze im Monat: 5 kW
  • Leistungstarif: Fr. 1.50 pro kW (Basis- und Einfachtarif)
  • Monatliche Leistungskosten: 5 kW × Fr. 1.50 = Fr. 7.50

 

Warum das sinnvoll ist

Leistungsspitzen – also kurzfristig sehr hoher Stromverbrauch – belasten das Netz stark und erfordern aufwändigen, kostspieligen Netzausbau. Diese Investitionen müssen von Allen getragen werden. Durch den neuen Leistungstarif fördert die DKS ein bewusstes Verbrauchsverhalten, das das Netz schont und die Kosten für alle tief hält.

 

Praktische Tipps für Kunden

Je gleichmässiger der Stromverbrauch verteilt ist, desto geringer fallen die Leistungskosten aus. Es lohnt sich daher, nicht mehrere stromintensive Geräte gleichzeitig zu betreiben, z. B.:

 

  • Wärmepumpe oder Elektroheizung
  • E-Ladestation für das Auto
  • Waschmaschine und Tumbler
  • Backofen

 

Durch eine zeitliche Staffelung dieser Geräte lässt sich die individuelle Leistungsspitze senken – und damit verbunden auch die monatlichen Leistungskosten.

 

Flexibilität im Stromnetz, Neuerungen aus Mantelerlass

Bis anhin werden Wärmepumpen, Boiler, Heubelüftungen und andere grössere Verbraucher durch die Elektra zu gewissen Zeiten gesperrt. Damit konnten Leistungsspitzen vermieden und somit das Netz entlastet werden. Wenn Sie als Kunde die sogenannte Flexibilität nutzen wollen wird ein Zuschlag von 1.0 Rp/kWh auf den Arbeitspreis der Netznutzung erhoben.

 

Mindestvergütungen für Solarstrom ab 2026

  • Anlagen mit Eigenverbrauch unter 30 kW Leistung: Mindestvergütung von 6 Rappen pro kWh
  • Anlagen mit Eigenverbrauch zwischen 30 kW und 150 kW: Die Mindestvergütung wird je nach Leistung individuell berechnet: 180 geteilt durch die Anlagenleistung (kW) ergibt die Vergütung in Rappen pro kWh. (Beispiel: Bei 120 kW Leistung = 180 / 120 = 1.50 Rp./kWh). Details hierzu sind auf der Website des Bundesamtes für Energie (BFE) verfügbar.
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch zwischen 30 kW und weniger als 150 kW: Mindestvergütung von 6,2 Rappen pro kWh

 

Vergütung für alle anderen Anlagen

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von 150 kW und mehr vergütet die Elektra Niederbüren grundsätzlich den jeweils vom Bundesamt für Energie (BFE) kommunizierten Referenzmarktpreis.

 

Einladung zur Informationsveranstaltung

Da die Umsetzung des Mantelerlasses und die Tarifanpassungen viele Neuerungen und somit auch Fragen aufwirft, möchte die Elektra Niederbüren ihre Kunden und auch Produzenten in einem persönlichen Austausch am Dienstag, 18. November 2025 von 19.30 bis 21.00 Uhr mit anschliessendem Umtrunk im Gemeindesaal Niederbüren die Gelegenheit geben, sich zu informieren. Folgende Themen werden vorbereitet:

 

Tarifstruktur 2026

  • Rückliefertarife und Mindestansätze
  • vZEV, virtueller Zusammenschluss zur Eigenverbrauchsgemeinschaft
  • LEG, lokale Energiegemeinschaft
  • Abrechnungen der neuen Modelle

 

Damit wir uns entsprechend vorbereiten können, bitten wir Sie sich via info@niederbueren.ch mit dem Stichwort „Infoanlass ELEKTRA Tarife“, sowie die Anzahl Personen anzumelden und dabei eventuelle Themen schon zu platzieren. Für Ergänzungen steht Ihnen Edy Stillhard unter der Telefonnummer 071 424 24 05, gerne zur Verfügung.

 

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