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Revision Ortsplanung

Bis im Oktober 2027 haben die St. Galler Gemeinden Zeit, den Rahmennutzungsplan mit Zonenplan, Baureglement und Gemeindestrassenplan zu überarbeiten und dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) anzupassen.

 

Nach der Auswertung der öffentlichen Mitwirkung vom 31. Mai 2024 bis 1. Juli 2024 mit den daraus erfolgten punktuellen Anpassungen hat der Gemeinderat den Rahmennutzungsplan an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 erlassen. Die öffentliche Auflage wurde vom 22. November 2024 bis am 23. Dezember 2024 durchgeführt. Nach dem Mitwirkungs- und Auflageverfahren im Jahr 2024 und der Bereinigung der Einsprachen gegen Zonen- respektive Gemeindestrassenplan hat der Gemeinderat am 3. September 2025, gestützt auf Art. 7 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG), die Änderungen gegenüber der vom 22. November bis 23. Dezember 2024 im Rahmen der Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans aufgelegten Pläne erlassen. Nach der anschliessenden Änderungsmitwirkung vom 5. September 2025 bis 26. September 2025 ist die öffentliche Änderungsauflage mit Einsprachemöglichkeit vom 3. Oktober bis 3. November 2025 durchgeführt worden. Es ist keine Einsprache erfolgt, so dass die Durchführung des fakultativen Referendums erfolgen kann.

 

Dem fakultativen Referendum über die gesamte Ortsplanung unterstellt werden nur noch die nachstehenden Ortsplanungsinstrumente:

 

  • Baureglement
  • Zonenplan

 

Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, werden im Anschluss die gesamten Unterlagen des Rahmennutzungsplans, des Gemeindestrassenplans und der Waldfeststellungen zur Bewilligung an den Kanton übergeben.

 

Gemeinderat