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Pufferstreifen und Schleppschlauch-Kontrolle

Der Kontrolldienst KUT AG führte im Jahr 2025 Kontrollen über die Einhaltung der Abstände beim Ausbringen von Gülle, Mist und Pflanzenschutzmitteln sowie Schleppschlauchkontrollen in der Gemeinde Niederbüren durch. Alle überprüften Landwirtschaftsbetriebe hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben.

 

Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in benachbarte Hecken, Feld- und Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen. Auf den dazu notwendigen Pufferstreifen zwischen Kulturland und den erwähnten Lebensräumen ist es verboten Dünger und Pflanzen-

Schutzmittel auszubringen. Das Einhalten dieser Pufferstreifen ist wichtig, um Gewässer und wertvolle Lebensräume zu schützen. Gelangen Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Bäche oder Moore, gefährdet dies Fische und andere Wasserlebewesen. Dies kann die betroffenen Gewässer langfristig schädigen.

 

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Ganzjahresbetriebe Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren ausbringen. Als emissionsmindernde Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch-oder Schleppschuhverteilern sowie das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz. Unter das Obligatorium «Schleppschlauchpflicht» fallen jene Betriebe, welche insgesamt drei oder mehr Hektaren dieser Flächen aufweisen.

 

Die Kontrolle der Pufferstreifen sowie die Einhaltung der Schleppschlauchpflicht obliegt im Kanton St. Gallen den politischen Gemeinden. Der Gemeinderat Niederbüren hat hierfür eine Vereinbarung mit der Kontrollstelle KUT AG abgeschlossen.

 

Der Kontrollbericht für das Jahr 2025 zeigt, dass bei allen überprüften Landwirtschaftsbetrieben in Niederbüren keine Mängel festgestellt wurden.

 

Wir danken allen Landwirten für ihren Einsatz.

 

Landwirtschaftsamt