Einbürgerungsgesuch
Der Gemeinderat erteilt das Gemeindebürgerrecht von Niederbüren mit Beschluss vom 22. Oktober 2025 an:
Sandra Kodzoman, geb. 17. Dezember 1996, Staatsangehörige von Italien, wohnhaft in 9246 Niederbüren, Lindenstrasse 6. Sandra Kodzoman ist ledig und wohnt seit 2020 in Niederbüren und seit ihrer Geburt 1996 in der Schweiz, im Kanton St. Gallen. Sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind erfüllt.
Öffentliche Auflage
Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, vom 31. Oktober bis 1. Dezember 2025 bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 4, öffentlich auf.
Rechtsmittel
In der Gemeinde Niederbüren können Stimmberechtigte während der Auflagefrist Einsicht in das Dossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss schriftlich und begründet beim Gemeinderat Niederbüren, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren, Einsprache erheben. Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wird, hinreichend begründet ist und keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen (Art. 24ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht, BRG, sGS 121.1).
Gemeinderat