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Öffentliche Änderungsmitwirkung Ortsplanung

Wir laden Sie ein, an der öffentlichen Änderungsmitwirkung zum Zonenplan und Gemeindestrassenplan vom Freitag, 5. September bis Freitag, 26. September 2025 teilzunehmen.

 

Die St. Galler Gemeinden sind verpflichtet, bis 30. September 2027 die Instrumente der Ortsplanung an das neue kantonale Recht anzupassen. Nach dem Mitwirkungs- und Auflageverfahren im Jahr 2024 soll nun der nächste Schritt folgen. Im Auflageverfahren ist zum Baureglement keine Einsprache erfolgt. Betreffend Waldfeststellungsplan konnte die einzige Einsprache vom Kantonsforstamt erledigt werden. Gegen den Zonenplan sind eine und gegen den Gemeindestrassenplan sechs Einsprachen erfolgt. Die Anliegen der Einsprecher konnten entweder vom Gemeinderat gutgeheissen oder mit den Einsprechern bereinigt werden.

 

Aus diesen Einspracheverhandlungen erfolgt nun diese Änderungsmitwirkung. Hierbei sind nur noch die Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage vom Dezember 2024 Gegenstand der Mitwirkung. Es sind dies folgende:

 

Zonenplan

Eine Teilfläche der Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) im Sorntal, Grundstück Nr. 594, wird – analog zum aktuell rechtskräftigen Zonenplan und entgegen der Auflage 2024 – wieder aufgenommen.

Gemeindestrassenplan

  • Anpassung Strasse 3. Klasse Nr. 3.67, Zimmreiweg
  • Anpassung Erschliessung Grundstück Nr. 1107, Tobelstr. 12-14
  • Aufhebung Strasse 3. Klasse Nr. 3.81, Gaisberg
  • Aufhebung Weg 3. Klasse Nr. 6.10, Textilmuseum Sorntal
  • Verkürzung Strasse 3. Klasse Nr. 3.94, Diggetwald
  • Verkürzung Strasse 3. Klasse Nr. 3.89, Mutwil

 

Weiteres Vorgehen

Nach der Beantwortung und Bereinigung allfälliger Mitwirkungseingaben werden die vorstehenden Plananpassungen der öffentlichen Änderungsauflage während 30 Tagen unterstellt, im Idealfall ab Oktober 2025. Anschliessend wird die gesamte Ortsplanung mit Zonenplan und Baureglement dem wiederum 30-tägigen fakultativen Referendum unterstellt werden.

 

Während der Mitwirkung vom 5. September bis 26. September 2025 können Sie wie üblich über die Webseite https://mitwirken-niederbueren.ch/de, per E-Mail (info@niederbueren.ch) oder per Post (Gemeinde Niederbüren, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren) schriftlich zu den Änderungen Stellung nehmen. Weiter besteht im Gemeindehaus die Möglichkeit zur Einsicht in sämtliche physischen Unterlagen.

 

Gemeinderat Niederbüren