Nachdem im Mitwirkungsverfahren vom September 2025 keine Eingaben zu den Planänderungen eingegangen sind, werden die Anpassungen gegenüber der Gesamtauflage vom Dezember 2024 im Zonenplan und Gemeindestrassenplan nun öffentlich aufgelegt.
Die St. Galler Gemeinden sind verpflichtet, bis 30. September 2027 die Instrumente der Ortsplanung an das neue kantonale Recht anzupassen. Nach dem Mitwirkungs- und Auflageverfahren im Jahr 2024, der Bereinigung der Einsprachen im Zonen- und Gemeindestrassenplan in den vergangenen Wochen sowie der Änderungsmitwirkung vom September 2025 erfolgt nun die öffentliche Änderungsauflage mit Einsprachemöglichkeit während 30 Tagen.
Der Gemeinderat hat am 3. September 2025, gestützt auf Art. 7 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) die Änderungen gegenüber der im Dezember 2024 im Rahmen der Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans aufgelegten Pläne erlassen. Hierbei sind nur noch die Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage vom Dezember 2024 Gegenstand dieser öffentlichen Auflage. Es sind dies folgende:
Zonenplan
Eine Teilfläche der Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) im Sorntal, Grundstück Nr. 594, wird – analog zum aktuell rechtskräftigen Zonenplan und entgegen der Auflage 2024 – wieder aufgenommen.
Gemeindestrassenplan
- Anpassung Strasse 3. Klasse Nr. 3.67, Zimmreiweg
- Anpassung Erschliessung Grundstück Nr. 1107, Tobelstr. 12-14
- Aufhebung Strasse 3. Klasse Nr. 3.81, Gaisberg
- Aufhebung Weg 3. Klasse Nr. 6.10, Textilmuseum Sorntal
- Verkürzung Strasse 3. Klasse Nr. 3.94, Diggetwald
- Verkürzung Strasse 3. Klasse Nr. 3.89, Mutwil
Weiteres Vorgehen:
- Behandlung allfälliger Einsprachen durch den Gemeinderat
- Fakultatives Referendum mit Auflage während 30 Tagen über die gesamte Ortsplanung mit Zonenplan und Baureglement
- Versand zur Genehmigung an den Kanton
Öffentliche Auflage Änderung Zonenplan und Strassenplan
Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen, vom Freitag, 3. Oktober 2025 bis Montag, 3. November 2025, im Gemeindehaus, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren, öffentlich auf. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Webseite «www.niederbueren.ch/auflagen» publiziert. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Rechtsmittel
Innert der Auflagefrist kann gegen die Änderung im Zonenplan, sowie die Änderungen im Gemeindestrassenplan beim Gemeinderat, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren, Einsprache erhoben werden (nur gegen die Änderungen gegenüber der Auflage vom Dezember 2024). Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege sGS 951.1, abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).
Gemeinderat