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Information zu Baubewilligungen

Zur Erinnerung: Grundsätzlich erfordern sämtliche baulichen Massnahmen, mit wenigen Ausnahmen, gemäss Art. 136 Abs. 1 (Bewilligungspflicht) und 2 (Ausnahmen, nur innerhalb der Bauzone), ein Baugesuch bei der Gemeinde. Zum Beispiel bedürfen reine Unterhalts- und Renovationsarbeiten an einer Liegenschaft, ohne äusserliche-, feuerschutztechnische-, oder anschlusstechnische (Wasser, Kanalisation) Veränderungen, innerhalb der Bauzone keines Gesuchs. Ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich alles bewilligungspflichtig.

 

Wichtig zu wissen: Farbliche Veränderungen an Fassaden sind bewilligungspflichtig.

 

Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben haben die Übernahme allfälliger Mehrkosten und / oder Busse in der Höhe von 300 Franken bis über 20’000 Franken zur Folge. Zudem kann bei schweren Vergehen oder nichtbewilligungsfähigen Handlungen die Wiederherstellung auf eigene Kosten verlangt werden.

 

Im Zweifelsfall gibt Ihnen die Bauverwaltung gerne Auskunft:

071 424 24 03, markus.ramseier@niederbueren.ch.

 

Bauverwaltung