Es ist bereits mehrfach vorgekommen, dass Abfallsäcke oder andere Gegenstände neben den Unterflurcontainern deponiert wurden. Dies ist nicht erlaubt und beeinträchtigt das Ortsbild sowie die Sauberkeit im öffentlichen Raum.
Abfälle sind ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Unterflurcontainern zu entsorgen. Das Abstellen von Kehrichtsäcken, Sperrgut, Kartons oder anderen Gegenständen neben den Containern ist verboten und stellt eine illegale Ablagerung dar. Widerrechtlich deponierte Abfälle verursachen Kosten für die Allgemeinheit, ziehen Tiere an und führen zu Verunreinigungen. Illegale Abfallentsorgung wird gebüsst und in Rechnung gestellt.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung deshalb, die Entsorgungsvorschriften einzuhalten und die vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsstellen korrekt zu nutzen.
Bauamt