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Kantonales Feuerverbot

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, im ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

  • Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

 

Medienmitteilung 16. Juli 2026 

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