Nach den Informationen in den Mitteilungsblättern vom 18. Juni 2026 und 13. August 2026 sowie der Informationsveranstaltung vom 19. August laden wir die Bevölkerung, insbesondere Anstösser und Eigentümer des Sornbachs mit Zuflüssen, zur schriftlichen Mitwirkung betreffend Gewässerraumfestlegung ein.
Die Festlegung des Gewässerraums ist eine gesetzliche Vorgabe von Bund und Kanton und muss von den Gemeinden umgesetzt werden. Der Kanton St. Gallen hat die Gemeinden beauftragt, die Gewässerräume bis 2027 planerisch festzulegen und in die kommunalen Nutzungsplanungen zu überführen.
Mitwirkungsfirst: Freitag, 21. August 2026 bis Montag, 21. September 2026
Mitwirken können Sie schriftlich auf der Webseite unter: https://mitwirken-niederbueren.ch/de, per E-Mail an:
info@niederbueren.ch oder schriftlich an Gemeinde Niederbüren, Bauverwaltung, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um ein bauliches Projekt, sondern um eine rein planerische Massnahme, welche für alle eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation mit kantonal festgelegten provisorischen Gewässerräumen ergibt.
Folgende Unterlagen finden Sie auf der Webseite
www.niederbueren.ch > Politik > öffentliche Auflagen:
- Übersichtsplan 1:5’000
- Sondernutzungspläne Nr. 1 – 9, 1:1’000, Gewässerraumfestlegungen
- Planungsbericht Gewässerraum Sornbach und Zuflüsse
Gemeinderat und Bauverwaltung