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Einhaltung von Fristen

Einreichung Prämienverbilligung

Bitte reichen Sie die individuelle Prämienverbilligung bis am 31. März 2026 ein. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

 

Einreichung Steuererklärung

Bitte denken Sie an die fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung:

 

31. März 2026: unselbstständig Erwerbstätige

31. Mai 2026: selbstständig Erwerbstätige

 

AHV-Zweigstelle und Gemeindesteueramt