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Alpviehsömmerung 2026

Der Kantonstierarzt hat die Sömmerungsvorschriften 2026 erlassen. Sie sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Unter anderem wurden die Vorschriften im Bereich Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) und Moderhinke angepasst.

 

In den Sömmerungsvorschriften werden Vorgaben zu den Themen Tierverkehr, Tiergesundheit, Tierarzneimittel und Tierschutz festgehalten.

 

BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)

Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.

 

Moderhinke

Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht werden.

 

Die aktuellen Sömmerungsvorschriften sind unter www.sg.ch > Umwelt & Natur > Veterinärwesen > Unterwegs mit Tieren > Sömmerung einsehbar.

 

Landwirtschaftsamt