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Aktuelle Lage Vogelgrippe

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt die verordneten Präventionsmassnahmen zur Vogelgrippe per 1. April 2026 auf.

 

Seit Mitte Februar 2026 wurden schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr festgestellt; zudem ist der alljährliche Zug der Wildvögel weitgehend abgeschlossen. Damit sinkt das Risiko für Vogelgrippe-Fälle in der Schweiz. Das BLV beobachtet die Entwicklung der Lage in der Schweiz und Europa weiterhin.

 

Geflügelhalter können ebenfalls zur Früherkennung einer allfälligen Viruszirkulation beitragen. Sie müssen ihre Tiere regelmässig beobachten und bei verdächtigen Symptomen unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, ausgeprägte Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können Hinweise auf eine Infektion sein.

 

Für Geflügelhaltungen besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht bei den kantonalen Veterinärbehörden. Diese gilt unabhängig von der Seuchenlage und umfasst auch Hobbyhaltungen. Die Registrierung ermöglicht es den Behörden, im Ereignisfall rasch zu informieren und erforderliche Massnahmen gezielt umzusetzen.

 

Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Tot aufgefundene Vögel müssen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden, welche die Vögel einsammeln und gegebenenfalls die nötigen Analysen durchführen. Diese Überwachung der Wildvögel ermöglicht es, eine allfällige Viruszirkulation in der Schweiz rasch zu erkennen und adäquate Massnahmen zu treffen.

 

Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bisher nur in Einzelfällen bei Personen beobachtet, die direkt mit infizierten Vögeln in Kontakt kamen, insbesondere ohne geeignete Schutzmassnahmen.

 

Landwirtschaftsamt