Im Rahmen der Mitwirkung zum Sondernutzungsplan/Baulinienplan Büelwisen vom 18. August bis 17. September 2025 haben sich sinnvolle Änderungen gegenüber dem aufgelegten Plan ergeben, welche zu dieser Änderungsmitwirkung veranlassen.
Der Gemeinderat Niederbüren plant im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision eine Anpassung der bestehenden Verhältnisse im Quartier Büelwisen. Heute bestehen im Quartier zwei Überbauungspläne aus den Jahren 1981 bzw. 1989, welche beide eine ortsbaulich angepasste Überbauung mit Wohnhäusern zum Ziel haben und beide auf der damals gültigen Rechtsgrundlage erstellt wurden. Da diese Grundlage bis heute mehrmals geändert wurde, besteht eine entsprechende Rechtsunsicherheit, die sich negativ auf die ortsbauliche Qualität des Quartiers auswirken könnte. Der Gemeinderat beabsichtigt, diese Unsicherheit durch die Aufhebung der Überbauungspläne zu beseitigen.
Aus zwei Mitwirkungen im Mai 2023 und Oktober 2023 wurde von der Mehrheit der Quartierbevölkerung klar der Wunsch geäussert, dass die aktuell erhöhten Strassenabstände weiter gelten sollten. Für den Erhalt der erhöhten Strassenabstände wurde der neue Sondernutzungsplan (SNP) «Büelwisen» zwecks Baulinie erstellt. Dieser überführt die bestehenden Baulinien aus den rechtskräftigen Überbauungsplänen unverändert in einen neuen SNP und sichert diese entsprechend. In der Mitwirkung mit Planauflage vom 18. August 2025 bis 17. September 2025 hat man nun festgestellt, dass die eingezeichneten Baulinien korrekt dem aktuellen Plan gemäss Geoportal entsprechen, welcher in den Jahren 2003 bis 2008 eingepflegt worden ist. Da die ursprünglichen Pläne zwar die Vermassungen enthielten, jedoch nicht linientreu waren, haben sich bei der damaligen Datenübernahme Fehler bei der Linienführung eingeschlichen, so dass diese teilweise nicht mit den angegebenen Massen übereinstimmen. Die meisten Strassenabstände (Baulinien) sind auf den ursprünglichen Plänen mit 5 m vermasst. Nun gibt es einige mit 5.50 m und grösser und einige mit geringeren Distanzen von 3 m und 4 m. Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, sich an das „Grundmass“ von 5 m zu halten. Dies bedeutet, dass die höheren Masse auf 5 m reduziert werden, jedoch die geringeren Masse beibehalten werden.
Der nun aufgelegte Plan wird mit den korrekten Linien mit richtigen Massen dargestellt. Der Gemeinderat hat diesen an seiner Sitzung vom 24. September 2025 erlassen und wenn keine weiteren wesentlichen Einwände erfolgen, wird umgehend nach der Mitwirkung die öffentliche Auflage erfolgen und ebenfalls im Mitteilungsblatt ausgeschrieben.
Die Mitwirkung wird über die Seite durchgeführt und hat zum Ziel, die Fragen, Anmerkungen sowie Vorschläge der Bevölkerung entgegenzunehmen und in die weitere Bearbeitung miteinfliessen zu lassen. Die Unterlagen können auf der Webseite eingesehen und heruntergeladen werden.
Alternativ können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Niederbüren, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren eingereicht werden. Die gedruckten Planunterlagen sind auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Die Mitwirkungsfrist dauert vom Freitag, 3. Oktober 2025 bis zum Montag, 20. Oktober 2025.
Gemeinderat