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Abschaffung der ZAB-Gebührenmarken

Seit dem ersten September 2025 gehören die ZAB-Gebührenmarken der Vergangenheit an. Die bisherigen Gebührenmarken wurden abgeschafft und durch eine Sperrgutmarke abgelöst.

 

Es gilt weiterhin: alle verkauften und sich im Umlauf befindenden Gebührenmarken behalten auch nach der Einstellung des Verkaufs ihren Wert. Die Mitnahme von Kleinsperrgut (max. 15 kg für 6 Franken) und Grobsperrgut (max. 35 kg für 12 Franken) bleibt somit bestehen. Da der ZAB keine verkauften Gebührenmarken zurücknimmt, können die Gemeinden und die Verkaufsstellen alle bei ihnen vorrätige Gebührenmarken weiterhin verkaufen. Für die Bereitstellung des Hauskehrichts wird empfohlen, die blauen ZAB-Gebührensäcke zu verwenden. Zudem sind die blauen Gebührenabfallsäcke in allen handelsüblichen Grössen verfügbar – 17-Liter, 35-Liter, 60-Liter und 110-Liter.

 

Gemeindeverwaltung