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Gemeinderat

Legislatur 2021-2024:

 

der Gemeinderat:

  • stellt Anträge an die Bürgerschaft;
  • vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft;
  • organisiert und führt die Verwaltung;
  • bestellt Kommissionen und wählt die Mitarbeiter;
  • erfüllt weitere grundlegende Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
  • reicht Klagen ein, anerkennt Klagen, ergreift Rechtsmittel und schliesst Vergleiche ab;
    übersteigt der Streitwert oder der Vergleichswert die Finanzkompetenz des Rates, so ist
    die Zustimmung der Geschäftsprüfungskommission notwendig;
  • setzt Recht unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft;
  • vertritt die Gemeinde nach aussen;
  • informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
  • erfüllt alle weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.