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Ableitung von Poolwasser

Bei der Entleerung von Schwimmbecken müssen die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung eingehalten werden.

 

Poolwasser darf nicht unbehandelt in Gewässer oder über die Meteorwasserkanalisation abgeleitet werden, da darin Rückstände von Desinfektions- und Reinigungsmitteln enthalten sein können. Poolwasser ist grundsätzlich über die Schmutzwasserkanalisation der Abwasserreinigungsanlage zuzuführen. Die Entleerung hat bei Trockenwetter und dosiert zu erfolgen. Soll das Wasser direkt in ein Gewässer oder über die Meteorwasserkanalisation abgeleitet werden, müssen vor der Einleitung insbesondere folgende Werte überprüft und eingehalten werden:

 

pH-Wert:               6,5 bis 9.0

Aktivchlor:             0,05 mg/l

 

Während der Ableitung in ein Gewässer dürfen dem Poolwasser zudem keine Reinigungs- oder Desinfektionsmittel zugegeben werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Poolwasser nicht zu einer Belastung unserer Gewässer führt. Besten Dank.

 

Bauverwaltung