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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und -sicherheit auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen. Alle Strassenanstösser werden gebeten, entlang öffentlicher Strassen, Wege und Trottoirs, folgende Aufforderungen zu beachten.

 

Nach dem Strassengesetz (SR 732.1) vom 1. Januar 2013 ist das Strassengebiet über Trottoirs und auf Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2.50 m, über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m und, wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, bis auf Lampenhöhe von überhängenden Ästen freizuhalten. Seitlich sind Äste und Sträucher bis mindestens 50 cm hinter den Strassen- bzw. Trottoirrand zurückzuschneiden.

 

Alle Anstösser an Strassen und Trottoirs werden aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Hecken, Sträucher usw. auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil bis Ende Oktober 2026 vorzunehmen.

 

Sollten die Äste, Hecken und Sträucher durch die Eigentümer nicht genug oder gar nicht bis Ende Oktober zurückgeschnitten werden, wird die Gemeinde im Rahmen der jährlichen Kontrolle der Strassenleuchten den Rückschnitt der Pflanzen selbständig vornehmen. Die anfallenden Kosten werden den Eigentümern weiterverrechnet. Wir danken für Ihre Mithilfe.

 

Bauamt