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Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Oberflächengewässern im ganzen Kanton

Allgemeinverfügung

Aufgrund des schneearmen Winters und trockenen Frühjahrs sind die Wasserstände in den Oberflächengewässern und im Grundwasser im Kanton St.Gallen tief und sinken weiter. Zudem sind aufgrund des warmen und sonnigen Wetters die Wassertemperaturen überdurchschnittlich warm.

Der Fachstab Trockenheit des Kantons St.Gallen hat die Naturgefahrenstufe für Trockenheit in den Gefahrenregionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Werdenberg, Untertoggenburg und Linthgebiet auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) erhöht. Das Neckertal und das Fürstenland bleiben ebenso auf Stufe 3. Im Obertoggenburg, Sarganserland und Seeztal besteht Gefahrenstufe 2.

Das Amt für Wasser und Energie als zuständige kantonale Stelle untersagt zum Schutz der Gewässer der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen auf gesamten Kantonsgebiet Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch ab sofort und bis auf Widerruf.

Das heisst, das Wasserentnahmen auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Entnahmen zu Tränkezwecken sind weiterhin erlaubt, sofern in der Fliessstrecke unterhalb genügend Wasser verbleibt. Vom Verbot ausgenommen sind der Bodensee, Walensee und Zürichsee, der Alpenrhein, der Vilterser-Wangser-Kanal ab Sargans, der Rheintaler und Werdenberger Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.