Im Kanton St.Gallen findet die Strukturdatenerhebung für Privatpersonen sowie Betriebsleiter ohne Direktzahlungen zwischen dem 15. und 31. März 2025 statt.
Alle Personen oder Betriebe, die Tiere halten oder Land bewirtschaften, und bereits gemeldet sind, werden vom kantonalen Landwirtschaftsamt St.Gallen direkt informiert. Die Datenerhebung erfolgt ausschliesslich digital über www.agate.ch. Weitere Informationen sind im agriPortal unter «Meine Infos» verfügbar.
Meldepflicht für Tierhalter
Das Landwirtschaftsamt führt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ein Register über die landwirtschaftlichen Tierhaltungen im Kanton. Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von der Grösse der Tierhaltung – auch für kleine Hobbyhaltungen.
Registrierungspflichtig sind folgende Tiere:
- Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bison, Hirsche, Lamas, Alpakas)
- Geflügel (Hühner und andere Geflügelarten)
- Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras)
- Kaninchen (grössere Bestände zu Erwerbszwecken)
- Bienenstände
- Fischzuchten
Tierhalter sind zudem verpflichtet, einen Beitrag an die Tierseuchenkasse zu leisten. Die Abgabe beträgt mindestens 20 Franken und wird im Herbst vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Rechnung gestellt.
Kontakt
Für Neuanmeldungen, Aufgabe der Tierhaltung oder Fragen zur Datendeklaration wenden Sie sich bitte an das Kantonale Landwirtschaftsamt St.Gallen: tiere-sg@sg.ch oder an die Gemeindeverwaltung Niederbüren bei Lea Okle: lea.okle@niederbueren.ch oder 071 424 24 07 (dienstags und mittwochs erreichbar).
Landwirtschaftsamt