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Volksabstimmungen

Am Sonntag, 24. November 2024 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden statt:

 

Eidgenössische Abstimmung

  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
  • Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

 

Kantonale Abstimmung

  • Nachtrag Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten)
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
  • Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)

 

Kommunale Abstimmung

  • Erwerb der Liegenschaft Staatsstrasse 36 (ehem. Raiffeisenbank), Grundstück Nr. 154, für Fr. 1’300’000.–

 

Stimmberechtigung

Alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger ab Vollendung des 18. Altersjahres sind stimmberechtigt, die nicht aufgrund von Art. 369 ZGB von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Für Neuzugezogene beginnt die Stimmberechtigung in der Gemeinde bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen fünf Tage nach Abgabe des Heimatscheins beim Einwohneramt.

 

Briefliche Stimmabgabe

Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe kann an jedem Ort der Poststelle übergeben oder bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag am Wohnsitz in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Briefliche Stimmen können auch den Stimmenzählern an der Urne übergeben werden und müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne um 11.00 Uhr bei der Gemeinde eintreffen. Die briefliche Stimmabgabe kann ab Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das in den Abstimmungsunterlagen beiliegende oder in ein privates Kuvert und verschliessen Sie es. Dieses verschlossene Kuvert legen Sie zusammen mit dem unterschriebenen Stimmausweis in das Stimmkuvert.

 

Die Urne ist am Sonntag, 24. November 2024, 10.00 – 11.00 Uhr, im Gemeindehaus Niederbüren, Gossauerstrasse 5 aufgestellt. Fehlende Stimmunterlagen können beim Einwohneramt Niederbüren (Büro 1) bezogen werden.

Gemeinderatskanzlei