Der Winter steht vor der Tür! Unser Bauamt ist deshalb bereits einsatzbereit, damit die Sicherheit unserer Strassen, Wege, Plätze und Trottoirs auch in den kalten Monaten gewährleistet ist. Die Schneeräumung beginnt jeweils in den frühen Morgenstunden und kann bei starkem Schneefall rund um die Uhr andauern. Eine rationelle Schneeräumung kann nur gewährleistet werden, wenn die zu pflügenden Flächen frei von Fahrzeugen sind. Auf öffentlichem Grund (Strassen, Trottoirs und Parkplätze) abgestellte Fahrzeuge behindern die Schneeräumungsarbeiten erheblich. Die Folgen sind Verzögerungen und Lücken in der Schneeräumung. Die Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihr Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen.
Ins Strassenprofil hineinragende Äste und Sträucher können die Winterdienstarbeiten ebenso behindern und führen teilweise zu gefährlichen Situationen. Wie bereits in früheren Mitteilungsblättern publiziert, empfiehlt es sich, diese Sträucher grosszügig zurückzuschneiden. Sofern notwendig werden die Grundeigentümer direkt vom Bauamt aufgefordert, den Rückschnitt vorzunehmen. Bei Nichtbeachtung können behindernde Äste und Sträucher vom Bauamt gegen Verrechnung beseitigt werden. Schnee von privaten Vorplätzen darf nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgelagert werden. Privates Grundeigentum kann hingegen für die Schneeräumung beansprucht werden (Art. 64 Abs. 1 lit. a Kantonales Strassengesetz, sGS 732.1).
Wir danken allen Einwohnerinnen und Einwohnern für das Verständnis und für die kooperative Mitarbeit.
Bauamt