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Volksabstimmung und Wahlen

Am Sonntag, 14. April 2024 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden statt:

Erneuerungswahl Regierungsrat des Kantons St. Gallen (2. Wahlgang, zwei Sitze), für die Amtsdauer 2025 – 2028

 

Stimmberechtigung

Alle Schweizerbürgerinnen und -bürger sind ab Vollendung des 18. Altersjahres stimmberechtigt, die nicht aufgrund von Art. 369 ZGB von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind.

Briefliche Stimmabgabe

Jeder Stimmberechtigte kann brieflich stimmen. Die briefliche Stimmabgabe kann bei jeder Poststelle abgegeben oder am Wohnort in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden (bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag). Die briefliche Stimmabgabe kann auch den Stimmenzählern an der Urne übergeben werden und muss spätestens am Abstimmungssonntag bis zum Urnenschluss (11.00 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials möglich.

Die Urne ist aufgestellt am:

Sonntag, 14. April 2024, 10.00 bis 11.00 Uhr,

im Gemeindehaus Niederbüren, Gossauerstrasse 5

Fehlende Stimmunterlagen können beim Einwohneramt bezogen werden.

Gemeinderatskanzlei