Aufgrund der Corona-Pandemie ist es derzeit verboten, Veranstaltungen durchzuführen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Bürgerversammlungen in den Gemeinden, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen.
Allerdings muss wohl davon ausgegangen werden, dass insbesondere Angehörige von Risikogruppen von der Teilnahme an einer Bürgerversammlung aus gesundheitlichen Gründen absehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist dies nicht gewünscht. Ob die Bürgerversammlung auf einen geeigneten Zeitpunkt verschoben werden kann, ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit aber kaum planbar.
Aus Sicht des Gemeinderats, der Schulräte, des katholischen Kirchenrates sowie des Verwaltungsrats der Wasserversorgung ist es wichtig, dass Klarheit über die verschiedenen Kreditpositionen geschaffen wird, welche in den Budgets 2021 enthalten sind. Die Räte haben deshalb beschlossen, die Bürgerversammlungen abzusagen und stattdessen am Sonntag, 11. April 2021 eine Urnenabstimmung durchzuführen. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die rechtlichen Grundlagen dazu bereits erlassen. Der Verband St. Gallischer Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten VSGP der Region hat dies ebenfalls beschlossen, womit die umliegenden Gemeinden ebenfalls gleichzeitig Urnenabstimmungen durchführen.
Am 11. April 2021 gelangen somit folgende Geschäfte an die Urne:
Politische Gemeinde Niederbüren (inkl. Elektra)
- Jahresrechnung 2020
- Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2021
Oberstufenschulgemeinde Oberbüren-Niederwil-Niederbüren
- Jahresrechnung 2020
- Budget für das Rechnungsjahr 2021
Primarschulgemeinde Niederbüren
- Jahresrechnung 2020
- Budget für das Rechnungsjahr 2021
Primarschulgemeinde Niederwil
- Jahresrechnung 2020
- Budget für das Rechnungsjahr 2021
Katholische Kirchgemeinde Niederbüren
- Jahresrechnung 2020
- Budget mit Steuerplan für das Rechnungsjahr 2021
Wasserkorporation Niederbüren
- Jahresrechnung 2020
- Budget für das Rechnungsjahr 2021
Die Stimmunterlagen werden Mitte März 2021 zugestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie pro Körperschaft ein separates Stimmcouvert erhalten. Selbstverständlich sind pro Körperschaft nur diejenigen stimmberechtigt, welche im jeweiligen Kreis wohnhaft sind (z.B. ein Einwohner von Hertenberg erhält keine Stimmunterlagen für die Geschäfte der Primarschule Niederbüren).
Zusammen mit den Stimmunterlagen wird für die Oberstufenschulgemeinde OZ Thurzelg sowie für die Primarschule Niederwil lediglich ein Kurzbericht versendet, welcher die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Geschäften beinhaltet. Die Geschäftsberichte für diese beiden Körperschaften können stattdessen erstmals über die Gemeinde bestellt werden. Für die Gemeinde Niederbüren, Primarschulgemeinde Niederbüren, die katholische Kirchgemeinde Niederbüren sowie die Wasserkorporation Niederbüren werden die Geschäftsberichte wie bisher in die Haushalte verteilt.
Sie haben wie bis anhin die Möglichkeit, die Geschäftsberichte auf den Homepages der einzelnen Körperschaften herunterzuladen.