• Home
  • Revidierte Grundbuchverordnung seit 1.1.2023 in Kraft

Revidierte Grundbuchverordnung seit 1.1.2023 in Kraft

Der Bund wird ab dem Jahr 2024 einen nationalen Grundstück­suchdienst betreiben, welcher ausschliesslich von berechtigten Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben genutzt werden darf. Bis Ende 2023 werden sich alle Gemeinden diesem Dienst anschliessen.

In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Grundbuchäm­ter, zur Identifizierung von Personen systematisch deren AHV-Nummer zu verwenden. Bei jedem neuen Grundbucheintrag ist somit den natürlichen Personen die AHV-Nummer zuzuordnen. Dadurch kann eine berechtigte Behörde künftig zweifelsfrei fest­stellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt.

Die Zuordnung der AHV-Nummer soll dadurch erleichtert wer­den, dass den Anmeldungsbelegen ab 1. Januar 2023 ein Doku­ment mit Angabe der AHV-Nummer beizulegen ist.

Daher bitten wir sämtliche natürliche Personen, die Partei in einem Grundbuchgeschäft sind, uns eine Kopie des AHV-Auswei­ses oder der Krankenversicherungskarte einzureichen, bezie­hungsweise diese zum Termin mitzubringen.

hacklink al hd film izle duşakabin fiyatları hack forum fethiye escort bayan escort - vip elit escort hacklink dizi film izle tüp bebek merkezi hacklink al crypter erotik film izle maltepe escortpuffpuffskwvozol gear 10000kartal escortsweet bonanzacasinoslot girişcasinoslot girişHouse of the Dragon izlesweet bonanzaizmir escortOnwin girişwww.carymowersaw.comultrabettipobet girişOnwin Girişاباحي عربياباحي مجانيporno italianosanal fal bakFlorya EscortFlorya EscortGüneşli EscortMerter Escortelektronikesigaraci.comiqos ilumafree movies maldives Mikro betonFlorya Escortevden eve nakliyatmontessori bed