Bei der Ableitung von Pool-Wasser müssen die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung zwingend eingehalten werden.
Wasser aus Schwimmbädern darf nach dem Ende der Badesaison nicht direkt in Gewässer gelangen. Dies könnte zu einer Gewässerverschmutzung und erheblichen Schäden beim Fischbestand und anderen Wasserlebewesen führen. Das Wasser von Pools ist deshalb vorzugsweise in die Schmutzwasserkanalisation und somit in eine Abwasserreinigungsanlage einzuleiten. Das Poolwasser darf erst entleert werden, wenn die letzte Zugabe von Desinfektionsmitteln, beispielsweise Chlor, mindestens eine Woche zurückliegt. Insbesondere bei der Ableitung des Wassers in die Meteorwasserleitung sind folgende Werte anhand eines Tests zu bestätigen und einzuhalten:
pH-Wert: 6,5 bis 9.0
Aktivchlor: 0,05 mg/l
Das Bassin ist zudem gedrosselt mit höchstens 2 Liter pro Sekunde zu entleeren.
Besten Dank für die Einhaltung der Richtlinien.
Bauverwaltung Niederbüren