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Entsorgung von Poolwasser

Bei der Ableitung von Pool-Wasser müssen die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung zwingend eingehalten werden.

Wasser aus Schwimmbädern darf nach dem Ende der Badesaison nicht direkt in Gewässer gelangen. Dies könnte zu einer Gewäs­serverschmutzung und erheblichen Schäden beim Fischbestand und anderen Wasserlebewesen führen. Das Wasser von Pools ist deshalb vorzugsweise in die Schmutzwasserkanalisation und so­mit in eine Abwasserreinigungsanlage einzuleiten. Das Pool­wasser darf erst entleert werden, wenn die letzte Zugabe von Desinfektionsmitteln, beispielsweise Chlor, mindestens eine Woche zurückliegt. Insbesondere bei der Ableitung des Wassers in die Meteorwasser­leitung sind folgende Werte anhand eines Tests zu bestätigen und einzuhalten:

pH-Wert:         6,5 bis 9.0
Aktivchlor:       0,05 mg/l

Das Bassin ist zudem gedrosselt mit höchstens 2 Liter pro Sekunde zu entleeren.

Besten Dank für die Einhaltung der Richtlinien.

Bauverwaltung Niederbüren